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01.02.2012

Lesezeit: etwa 1 Minute

Das NPD-Parteipräsidium zu den Fragen um André Kapke

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Das Parteipräsidium der NPD beschäftigte sich bereits im Dezember 2011 mit den Vorwürfen gegen das Thüringer NPD-Mitglied André Kapke. Weil immer wieder versucht wird, Verbindungen zwischen den sog. NSU-Morden und der NPD zu konstruieren, räumt das Präsidium der Aufklärung größten Stellenwert ein. Darum hat das Präsidium von Herrn Kapke eine umfassende und aussagekräftige Stellungnahme gefordert.

Die Erwiderung André Kapkes war nunmehr Gegenstand der NPD-Präsidiumssitzung am 31. Januar 2012. Herr Kapke hat in seiner Stellungnahme u.a. wie folgt geantwortet:



„Zum Sachverhalt kann ich Ihnen (…) versichern, dass ich zu keinem Zeitpunkt Kenntnis über irgendwelche Planungen und Ausführung von Straftaten der drei Beschuldigten hatte. Mir war weder ihr Aufenthaltsort bekannt noch habe ich wissentlich zur Ausführung irgendwelcher Straftaten Unterstützung geleistet. Ich hatte zu keinem Zeitpunkt meines Lebens wissentlichen Kontakt zu einem Amt des Verfassungsschutzes und seiner Mitarbeiter, dies bin ich gerne bereit, eidesstattlich zu bezeugen“.

Im weiteren Verlauf seines Schreibens distanzierte sich Herr Kapke davon, in die Nähe terroristischer Handlungen gerückt zu werden:



„Meine Haltung bezüglich solcher Vorgehensweisen sind in meinem Umfeld bekannt, was auch ein Grund dafür sein dürfte, dass ich in die Pläne der drei vermeintlichen Täter nicht einbezogen war. Wir befinden uns in Deutschland und nicht in Beirut, Dublin oder irgendeiner Bananenrepublik. In unserem Land ist weder Platz noch gesellschaftlicher Rückhalt für solche Aktionen, von der Sinnhaftigkeit des Vorgehens mal ganz abgesehen“.

Dem Parteipräsidium sind keine gegenteiligen, beweiskräftigen Tatsachen bekannt, die auf eine Tatbeteiligung an oder Unterstützung von Straftaten hindeuten. Auch unter Verweis auf den in einem demokratischen Rechtstaat geltenden Grundsatz der Unschuldsvermutung sieht das NPD-Parteipräsidium zur Zeit keine Erfordernis zur Einleitung irgendwelcher schiedsgerichtlicher Maßnahmen.



Berlin, 01.02.2012


Frank Franz


Bundespressesprecher

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