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04.08.2011

Lesezeit: etwa 2 Minuten

Wie „breiter zivilgesellschaftlicher Widerstand“ gemacht wird

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Müssen wir nicht immer von einem „breiten Bündnis gegen Rechts“ oder breitem zivilgesellschaftlichen Widerstand“ lesen, wenn wir irgendwo in Deutschland für unsere politisches Anliegen demonstrieren? Tatsächlich erweist es sich, daß es sich bei den Gegnern in der Regel um die üblichen politischen Verdächtigen der Blockparteien und einige Berufskrakeeler handelt. Von den Bürgern der Städte, in denen demonstriert wird, ist in der Regel wenig zu sehen. Oder manchmal doch. Nur das sind dann wohl Bürger oder junge Leute, die nicht aus freien Stücken an den Gegenaktionen teilgenommen haben. Da wird dann nachgeholfen, wie es durch die Jean-Paul-Grundschule in Wunsiedel bekannt wurde.

Grundschüler sind in der Regel nicht älter als 12 Jahre. Diesen Kindern wurde zwei Tage vor der NPD-Demonstration von ihren Klassenlehrern in den Klassenzimmern das nachstehend wiedergegebene Schreiben in die Hand gedrückt:


Jean-Paul-Schule Wunsiedel – Grundschule

2011-07-28

Liebe Eltern,

wie Sie der Presse in dieser Woche entnehmen konnten, bereitet die NPD am Samstag, den 30. Juli 2011, nachmittags in Wunsiedel eine öffentliche Versammlung vor.

Aus diesem Grund kündigt die Jugendinitiative gegen Rechtsextremismus Gegenveranstaltungen an. Alle Schulen der Stadt, die ja bekanntlich dem Projekt „Schule gegen Rassismus – Schule mit Courage“ angehören, wollen sich daran beteiligen.

Wir laden Sie deshalb zusammen mit Ihren Kindern ein, sich um 13.00 Uhr vor dem Haupteingang der Grundschule zu versammeln. Bitte bringen Sie eine Kerze und eine Blume mit. Nach einem kurzen Marsch zum Friedensbrunnen in der Innenstadt findet um 13.30 Uhr eine Andacht statt.

Wir bitten um zahlreiche Teilnahme.

Mit freundlichen Grüßen
G.A., Konrektor


Der Hinweis, daß sich alle Schulen in Wunsiedel an der Gegenaktion beteiligen, beweist, daß auch dort der Zivilcourage mit entsprechenden Schreiben nachgeholfen wurde.

Derartige Methoden waren in der verflossenen DDR üblich. Es ist kaum anzunehmen, daß die zum Mitmachen aufgeforderten Kinder überhaupt wissen, was dort geschieht. Insofern ist diese Aufforderung ein Mißbrauch kindlicher Seelen.

Es kommt aber noch etwas anderes hinzu. § 84, Absatz 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) lautet wie folgt: Politische Werbung im Rahmen von Schulveranstaltungen oder auf dem Schulgelände ist nicht zulässig.

Die Aufforderung zur Teilnahme an Anti-NPD-Aktionen am 30. Juli 2011 ist in den Klassenzimmern, also auf dem Schulgelände, erfolgt. Tätig wurden sie im Auftrag der Konrektorin. Damit ist ein eindeutiger Verstoß gegen das Schulgesetz gegeben.

Die Aufsichtsbehörde über die Schulen in Wunsiedel sind aufgefordert worden, wegen des Rechtsverstoßes nicht nur der Jean-Paul-Grundschule tätig zu werden.

Berlin, den 04.08.2011

Frank Schwerdt
NPD-Rechtsabteilung 


Quelle: http://www.npd-in-rlp.de/
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