01.08.2011
Zum Stand der Verschmelzung der DVU mit der NPD nachstehend ein kurzer Sachstandsbericht.
Die DVU hat auf ihrem Bundesparteitag am 12. Dezember 2010 in Kirchheim ihre Auflösung beschlossen. Dieser Auflösungsbeschluß ist unverändert gültig, so daß Versuche der Landesverbände Niedersachsen und Schleswig-Holstein, dagegen gerichtete politische Aktivitäten zu entfalten, unzulässig sind.
Als Partei im Liquidationsstadium ist es einzelnen DVU-Landesverbänden daher verwehrt, Parteitage abzuhalten, Mitgliedsbeiträge einzufordern und Wahlteilnahmen durchzuführen.
Der Versuch einzelner DVU-Dissidenten, im einstweiligen Rechtsschutz die Verschmelzung juristisch anzugreifen, ist gescheitert. Im Verfahren vor dem Landgericht München I (Aktenzeichen 20 O 25065/10) wurden die betreffenden Anträge auf Vorschlag des Gerichtes zurückgenommen.
Daß einzelne DVU-Dissidenten weiterhin versuchen, mit einem Hauptsacheverfahren die Verschmelzung juristisch anzufechten, ist bis zum rechtskräftigen Abschluß dieses Verfahrens ohne jede Bedeutung.
Frank Schwerdt